Einen Bausparvertrag auflösen sollte wohlüberlegt sein
Jeder hat das Recht den Vertrag auflösen zu lassen. Allerdings sollte das wohlüberlegt sein. Zudem sollte einige Zeit eingeplant werden, da eine Kündigungsfrist beachtet werden muss.
Die Kündigungsfrist beim Bausparvertrag ist während der Ansparphase unterschiedlich lang. In der Regel liegt sie - je nach Anbieter - zwischen drei und sechs Monaten. Nach erfolgreicher Kündigung wird das angesparte Geld auf das Konto des Besitzers überwiesen. Damit ist der Vertrag dann endgültig aufgelöst. Wenn jemand seinen Bausparvertrag auflösen will, müssen auch Kosten einkalkuliert werden. Abschluss- und Bearbeitungsgebühren werden definitiv nicht zurückgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der Bausparvertrag bereits besteht. Hinzu kommt eine sogenannte Vorfälligkeitsgebühr. Diese wird von der angesparten Summe vor der Auszahlung abgezogen und wird prozentual vom angesparten Guthaben berechnet. Sie kann dabei bis zu einem Prozent der bisher eingezahlten Bausparsumme betragen. Prinzipiell kann die Bausparkasse auch entscheiden, dass der Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgelöst werden kann. Dieses Vorgehen kommt infrage, wenn viele Kunden kurz nacheinander ihren Bausparvertrag kündigen wollen. Dies darf das Prinzip des Bausparens niemals angreifen. Eine Auszahlung kann also unter Angabe dieses Grundes von der Bausparkasse hinausgezögert werden.
Wie bei den meisten Verträgen bedarf die Kündigung - beim Bausparer als Auflösung bezeichnet - der Schriftform. Zudem müssen einige Besonderheiten beachtet werden, wenn der Besitzer des Bausparvertrages Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage beantragt hat. Wurden solche Anträge bereits bewilligt, ist eine Kündigung erst nach Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Diese beträgt sieben Jahre. Wenn die Laufzeit eingehalten wird, werden auch die Förderungen ausgezahlt.
Der Bausparvertrag kann auch während der Darlehensphase aufgelöst werden. Dabei müssen keinerlei Fristen berücksichtigt werden. Allerdings ist der Kreditnehmer dazu verpflichtet, das Bauspardarlehen zeitnah komplett zurückzuzahlen.
Damit man möglichst nicht in die Situation kommt, seinen Bausparvertrag kündigen zu müssen, sollte man vorher die Zinsen und Konditionen genau analysieren. Neben der Guthabenverzinsung muss auch auf die Konditionen des Darlehens geachtet werden. Als optimal schätzen Experten eine Konstellation ein, die neben einer hohen Guthabenverzinsung ein günstiges Darlehen bietet. Somit wird sichergestellt, dass die Bausparsumme schnell anwächst und das Darlehen nicht zu hohe Kosten verursacht. Der Bausparvertrag ist sowohl eine sichere Geldanlage als auch eine Möglichkeit, um Geld für den zukünftigen Bau eines Hauses anzusparen.